STRAFRECHT
Die Kanzlei Lettieri leistet seit 1979 fortwährend mit größter Professionalität und Zuverlässigkeit qualifizierte Beratung und Beistand in allen Bereichen des Strafrechts – sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich – in jeder Instanz, sie verteidigt die Rechte Beschuldigter oder Angeklagter in Strafverfahren oder von Geschädigten einer Straftat (auch mittels des entsprechenden zivilrechtlichen Mittels/Adhäsionsklage zur Erlangung von Schadensersatz aufgrund der Straftat).
Außer dem Strafrecht im Allgemeinen behandeln sie im Besonderen die strafrechtlichen Aspekte bezüglich Verkehrs-, Luftfahrt- und Seestrafrecht, Verbrechen gegen das Vermögen (Diebstahl, Raub, Erpressung, Betrug, betrügerische Zahlungsunfähigkeit, Unterschlagung, Hehlerei, Geldwäsche usw.), gegen die öffentliche Verwaltung (Bestechung, Erpressung im Amt, Amtsunterschlagung usw.), gegen die öffentliche Ordnung (kriminelle Vereinigung usw.), gegen die öffentliche Unversehrtheit (Massendmord, Brandstiftung, Schiffbruch, Flugunglück usw.), gegen die Person (Tötung, Körperverletzung, fahrlässige Tötung, unterlassene Hilfeleistung, üble Nachrede, Nötigung, Bedrohung, Stalking, Freiheitsberaubung, sexueller Missbrauch usw.), gegen die Familie (Misshandlungen in der Familie, Verletzung der Fürsorgepflichten gegenüber der Familie usw.) sowie im Bereich der Arzthaftung. Die Kanzlei Lettieri rühmt sich auch einer bedeutenden Erfahrung in Strafverfahren gemäß D. Lgs. Nr. 231/2001 bezüglich der Haftung von juristischen Personen